Die Kaskoversicherung gehört nicht zu den Pflichtversicherungen und dient der Absicherung gegen Schäden an Fahrzeugen. Dazu gehören etwa Blechschäden oder der Verlust des versicherten Fahrzeugs.
Es existieren zwei Arten der Kaskoversicherung, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung sichert nur Schäden des eigenen Fahrzeugs ab und stellt einer Art Zusatz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung dar. Zu den versicherten Ereignissen gehören unter anderem der Brand am Fahrzeug, Diebstahl, Wetterschäden, Wildschäden, Schmorschäden und die von Mardern angerichteten Auswirkungen. Natürlich ist es hier möglich, individuelle Zusätze anzubringen, was sich in den monatlichen Beiträgen niederschlägt. Diese Beiträge können jedoch sehr niedrig gehalten werden, ist man gewillt sich bei einzelnen Schäden selbst mit zu beteiligen.
Die Vollkaskoversicherung deckt ebenso nur Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Hier sind Schäden versichert, die von Dritten durch Vandalismus entstehen, aber auch eigens verschuldete Unfälle und Fälle von Fahrerflucht. Sollte es vorkommen, dass der Unfallverursacher keinen genügenden Versicherungsschutz besitzt und damit keinerlei Zahlungen leisten kann, kommt die Vollkasko ebenso dafür auf.
Im Gegenzug zu den Leistungen, die der Versicherte bei der Vollkaskoversicherung erhält, muss er auch seine Pflichten wahrnehmen, die durch den Vertrag entstehen. Zu diesen gehören die Voraussetzung zur ständig gültigen Fahrerlaubnis, eine dem Gesetz angemessene Verwendung des Fahrzeugs und der Versicherte sollte selbst darauf achten, dass keine Unberechtigten das Fahrzeug fahren.
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